Die Pflicht
Die Verordnung gilt. Der Rechtsakt für Textil kommt.
Der Pass selbst ist schnell erzeugt. Zeit kostet der Weg dorthin: alle Daten in ein System zu bringen, das sie verknüpft und den Pass daraus ausgibt.
Der Rechtsweg
in Krafterwartet, kein festes Datum
2024
18. Juli 2024
Die Ökodesign-Verordnung tritt in allen 27 EU-Staaten in Kraft.
2025
16. April 2025
Arbeitsplan 2025 bis 2030. Textil wird als vorrangige Produktgruppe benannt.
2026
20. Juli 2026
Das zentrale EU-Register für Produktpässe geht in Betrieb. Die Infrastruktur steht, die Inhalte fehlen noch.
- heute
2027
erwartet
Der delegierte Rechtsakt für Textil legt fest, welche Angaben für Ihre Produkte Pflicht werden.
2028 bis 2029
danach
Mindestens 18 Monate Übergangsfrist. Ab dem Stichtag kein Verkauf ohne gültigen Pass.
ab heute
Das Register läuft. Was fehlt, sind Ihre Daten: zusammenführen, verknüpfen, ausgabefähig machen.
Was der Pass tragen muss
- Materialzusammensetzung
- Herkunft und Lieferkette
- Besorgniserregende Stoffe
- Haltbarkeit und Reparierbarkeit
- Recyclingfähigkeit und Rezyklatgehalt
Fünf Kategorien sieht die Verordnung vor. Welche Felder für Textil gelten, legt der Rechtsakt fest.

Wie er ausgegeben wird
- Eindeutige Kennung je Produkt, Charge oder Modell
- Datenträger am Produkt, QR am Etikett
- Maschinenlesbar für Behörden und Marktüberwachung
- Registrierung im EU-Register vor dem Inverkehrbringen
Für jedes Produkt. In jeder Kollektion.
Stand: August 2026 · Verordnung (EU) 2024/1781
Grundlagen
Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), in Kraft seit 18. Juli 2024. ESPR-Arbeitsplan 2025 bis 2030 der Europäischen Kommission vom 16. April 2025, dort ist Textil als vorrangige Produktgruppe benannt.
Nach Veröffentlichung eines Rechtsakts gilt eine Übergangsfrist von in der Regel mindestens 18 Monaten. Das EU-Register nach Artikel 13 war zum 19. Juli 2026 einzurichten und ist seit dem 20. Juli 2026 nutzbar. Seine Durchführungsbestimmungen regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 vom 16. Juli 2026, in Kraft seit dem 6. August 2026.
Der erste feste Stichtag im gesamten System ist der 18. Februar 2027 für bestimmte Batteriegruppen nach Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Für Textil, Stahl, Aluminium, Reifen und Möbel stehen die delegierten Rechtsakte aus. Alle Termine für den Textil-Rechtsakt sind daher Erwartungswerte.
Stand der Angaben: August 2026. Diese Seite ist Sachinformation, keine Rechtsberatung.
Der nächste Schritt
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